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BGH, 26.07.1994 - 1 StR 363/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Tatrichter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 337
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 536
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 1 StR 363/94
Das kann die Revision nicht begründen, da die Strafzumessung Aufgabe des Tatrichters ist (BGHSt 34, 345, 349). - BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89
Notwendigkeit der neuen Bewertung der Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung
Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 1 StR 363/94
Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß der Tatrichter bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung und Bildung einer Einheitsjugendstrafe alle Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu bewerten muß (BGH StV 1989, 545 f.).
- BGH, 01.09.1994 - 4 StR 366/94 Der Versuch, die Strafzumessung des Landgerichts durch eine eigene Bewertung zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 1994 - 1 StR 363/94), ist revisionsrechtlich unbeachtlich.